Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der MLL Network GmbH, Unter den Linden 45, 10117 Berlin (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Planung, Lieferung, Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen sowie damit verbundene Dienstleistungen geschlossen werden.

(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

(3) Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber und die Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande.

(3) Technische Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem geschlossenen Vertrag. Nachträgliche Änderungen bedürfen der Schriftform.

(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik und den geltenden technischen Regeln, insbesondere den einschlägigen DIN-Normen und VDE-Bestimmungen.

(3) Eine Genehmigungspflicht für die zu erbringenden Leistungen trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer unterstützt bei der Beantragung erforderlicher Genehmigungen.

§ 4 Termine und Fristen

(1) Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.

(2) Kommt der Auftragnehmer in Verzug, kann der Auftraggeber nach schriftlicher Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

(3) Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen und andere unvorhersehbare, unvermeidbare und schwerwiegende Ereignisse befreien den Auftragnehmer für die Dauer ihrer Wirkung von der Leistungspflicht.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen.

(2) Insbesondere hat der Auftraggeber:

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Auftragnehmer die Arbeiten einstellen und Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie zusätzlich entstandene Kosten verlangen.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich als Festpreise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Vergütung wird wie folgt fällig:

(3) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz erhoben.

(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Gegenstände zurückzunehmen.

(3) Eine Pfändung oder anderweitige Verfügungen Dritter über die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

§ 8 Gefahrübergang und Abnahme

(1) Die Gefahr geht mit der Übergabe der Anlage an den Auftraggeber über. Bei der Übergabe hat eine gemeinsame Abnahme zu erfolgen.

(2) Eine Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Anlage in Betrieb nimmt oder 14 Tage nach Mitteilung der Fertigstellung verstreichen lässt, ohne die Abnahme zu verweigern.

(3) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

§ 9 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer leistet Gewähr für Material- und Ausführungsfehler für die Dauer von 5 Jahren ab Abnahme der Anlage.

(2) Die Gewährleistung umfasst nach Wahl des Auftragnehmers die Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(3) Mängelansprüche verjähren in 5 Jahren ab Abnahme. Bei Bauwerken und Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre.

(4) Die Gewährleistung entfällt bei natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter.

§ 10 Produktgewährleistung

(1) Für die gelieferten Komponenten gelten die Herstellergarantien:

(2) Der Auftragnehmer tritt seine Garantieansprüche gegen die Hersteller an den Auftraggeber ab und unterstützt bei der Geltendmachung von Garantieansprüchen.

§ 11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.

(2) Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden.

(4) Der Auftragnehmer ist ausreichend haftpflichtversichert. Die Deckungssumme beträgt mindestens 2 Millionen Euro.

§ 12 Wartung und Service

(1) Der Auftragnehmer bietet Wartungs- und Serviceleistungen für die installierte Anlage an. Diese sind nicht Bestandteil des Installationsvertrages und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(2) Wartungsarbeiten werden nach den Herstellervorgaben und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.

(3) Bei Störungen bietet der Auftragnehmer einen 24-Stunden-Notdienst an. Die Kosten für Notdiensteinsätze werden nach Aufwand berechnet, sofern nicht anders vereinbart.

§ 13 Monitoring und Fernüberwachung

(1) Soweit vereinbart, wird ein Monitoring-System zur Überwachung der Anlagenleistung installiert.

(2) Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, für Servicezwecke auf die Monitoring-Daten zuzugreifen.

(3) Die Verarbeitung der Monitoring-Daten erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

§ 14 Kündigung

(1) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

(3) Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.

§ 15 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.

(2) Nähere Informationen zum Datenschutz ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website eingesehen werden kann.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 18 Außergerichtliche Streitbeilegung

(1) Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

(2) Wir sind nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sind hierzu aber grundsätzlich bereit.

§ 19 Kontaktdaten

MLL Network GmbH
Unter den Linden 45
10117 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 30 12345678
E-Mail: [email protected]
Website: mll-networkk.com

Geschäftsführer: Max Mustermann
Handelsregister: Amtsgericht Berlin, HRB 123456
USt-IdNr.: DE123456789

Stand: Juli 2025